Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit nimmt Altusried mit drei Nachbargemeinden am Städtebauförderprogramm teil.

Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortszentrum Altusried"

Der Markt Altusried wurde als Arbeitsgemeinschaft "Nördliches Oberallgäu" mit den Partnergemeinden Dietmannsried, Haldenwang und Lauben in das Städtebauförderungsprogramm "Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke" aufgenommen. Nach dem entsprechenden Einleitungsbeschluss des Gemeinderates vom 30.04.2015 wurde im Zeitraum zwischen Juli 2015 und Juli 2017 ein sogenanntes "Interkommunales Entwicklungskonzept" erarbeitet, in dem insbesondere auch zahlreiche konkrete Einzelmaßnahmen für das Ortszentrum von Altusried definiert worden sind.

Für die räumliche Abgrenzung des durch Satzung festzulegenden Sanierungsgebietes wurden als Kriterien u.a. die Erkenntnisse der Bestandsaufnahme und Bewertung sowie die zur Behebung der Missstände erforderlichen Ziele und Maßnahmen herangezogen, um in den künftigen Jahren eine zweckmäßige und wirkungsvolle Sanierung ermöglichen zu können.

Im Rahmen der öffentlichen Bürger-/Informationsversammlung am 02.05.2018, zu der die betroffenen Grundstückseigentümer über das Bekanntmachungsblatt und die Tagespresse eingeladen wurden, wurde von Stadtplaner Dr.-Ing. Andreas Raab vom begleitenden Planungsbüro Raab+Kurz umfassend über die Grundlagen der Sanierung, die Ziele und geplanten Sanierungsmaßnahmen, das Sanierungsgebiet mit Sanierungssatzung sowie über eventuelle Fördermöglichkeiten für Private informiert. Die dabei vorgebrachten Anliegen, Bedenken und Fragen aus der Bürgerschaft wurden dokumentiert und werden im weiteren Verfahren einbezogen und berücksichtigt.

Weiterhin wurden alle betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zum vorgesehenen Sanierungsgebiet im Ortszentrum Altusried gebeten. Die dabei von verschiedenen Stellen vorgebrachten fachlichen Äußerungen und ergänzenden Hinweise wurden dem Gemeinderat zur Kenntnis und Abwägung vorgetragen.

Mit den hierzu jeweils gefassten Beschlüssen wurde vom Marktgemeinderat bestätigt, dass die dargestellten wasserrechtlichen, immissionsschutzrechtlichen, naturschutzrechtlichen, bodendenkmalpflegerischen sowie mögliche bau- und kunstdenkmalpflegerische Belange in der Planung und Umsetzung von Maßnahmen in jeweiliger rechtzeitiger Abstimmung mit den zuständigen Behörden entsprechende Würdigung und Berücksichtigung finden werden.

Schließlich beschloss der Marktgemeinderat einstimmig die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes "Ortszentrum Altusried" auf Grundlage der von Bürgermeister Joachim Konrad vorgetragenen Sanierungssatzung mit dem zugehörigen Lageplan und der Zusammenstellung der vom Sanierungsgebiet betroffenen Grundstücke und Grundstücksteile.

Grundlage für den Einstieg in die Städtebauförderung ist die Erstellung eines "Integrierten Interkommunalen Entwicklungskonzeptes" im Rahmen des bayerischen Städtebauförderungsprogrammes "Kleinere Städte und Gemeinden" durch Altusried und die teilnehmenden Nachbargemeinden.

Ziel ist dabei zunächst die Ausweisung von Sanierungsgebieten, in welchen dann einzelne städtebauliche Sanierungsmaßnahmen gefördert werden können. Damit sollen auch steuerliche Anreize für private Investitionen in die Ortskernsanierung geschaffen werden.

Seitens des Gemeinderates wurde bereits beschlossen, einen entsprechenden Förderantrag einzureichen und den Auftrag für vorbereitende Untersuchungen zu erteilen. Voraussetzung hierfür war die Festlegung eines Untersuchungsgebietes, das folgenden Umfang hat: Untersuchungsgebiet Altusried (PDF, 480 kB)

In Altusried bestehen vielfältige Herausforderungen, um den Bürgern auch in der Zukunft einen lebenswerten und gleichermaßen für Familien, Jugendliche und Senioren attraktiven Heimatort bieten zu können.

Im Einzelnen werden folgende Entwicklungen angestrebt:

  • Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Klärung der Rathausperspektive
  • Planungskonzept zur Neuordnung und Gestaltung eines „Marktplatzes“
  • Standortklärung und Planung zur Ansiedlung eines Vollsortimenters im Ortskern
  • Neugestaltung eines „Marktplatzes“ (bauliche Umsetzung)
  • Aufwertung des Gemeindeparks
  • Aufwertung altes Feuerwehrhaus Kirchstraße 10 mit Umfeld
  • Aufwertung des Rössle-Saales oder Entwicklung eines alternativen Bürgersaals
  • Neuordnung der Querung zwischen Marktplatz und Seniorenwohnen
  • Abbruch und Neuordnung Haus der Bäuerin, Andreas-Hofer-Straße 6
  • Aufwertung von gezielten Platzbereichen mit Querungsfunktion
  • Planungskonzept zur Umgestaltung der Hauptstraße mit Berücksichtigung Barrierefreiheit
  • Umgestaltung der Hauptstraße (bauliche Umsetzung in Abschnitten)
  • Interkommunale Projektbegleitung und Sanierungsbetreuung
  • Einrichtung eines interkommunalen Förderprogramms mit Bau-/Gestaltungsfibel
  • Erarbeitung eines interkommunalen Nahmobilitätskonzeptes

Städtebauförderung

Hierbei handelt es sich um Förderprogramme von Bund oder Staat, mit denen Städte und Kommunen die Erneuerung, Stärkung oder den Umbau von Ortskernen sowie die Schaffung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen realisieren können.

Weitere Informationen:
www.stmi.bayern.de/buw/staedtebaufoerderung