Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet Altusried

Die Energiewende und der Ausbau erneuerbarer Energien gewinnen immer mehr an Notwendigkeit und haben hohe Priorität als gesamtgesellschaftliche Aufgabe um gemeinsam der Klimaerwärmung entgegenwirken zu können. Neben Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie auf Dachflächen, Biogasanlagen, Wasserkraftanlagen oder Windkraftanlagen können insbesondere Freiflächen­photovoltaikanlagen einen Beitrag zum Klimaschutz, aber auch zur Unabhängigkeit bei der Energieerzeugung leisten. Freiflächenphotovoltaikanlagen können kostengünstig nachhaltigen Strom produzieren, nennenswerte Erzeugungskapazitäten können relativ zeitnah aufgebaut werden.

Der Markt Altusried steht einem Zubau von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien positiv entgegen. Die Inanspruchnahme von Flächen von Freiflächenphotovoltaikanlagen jedoch birgt Konfliktpotentiale, z. B. bei den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes oder auch der Konkurrenz zur landwirtschaftlichen Nutzung.

Der Markt besitzt für die Entwicklung von Freiflächenphotovoltaikanlagen die Planungshoheit. Um im Gemeindegebiet gleiche Maßstäbe für die Zulassung von PV-Freiflächenanlagen zu schaffen, werden alle Anträge von Freiflächenphotovoltaikanlagen anhand des nachfolgenden Kriterienkatalogs bewertet. Diese Kriterien sollen Verwaltung und Marktgemeinderat dabei unterstützen, über konkrete Anfragen und Anträge zu entscheiden.

Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Kriterienkatalog (pdf)
gemäß Beschluss des Energie- und Umweltausschusses vom 22.06.2023

Ansprechpartner

Marktbauamt Altusried
Claus Fischer
Tel. 08373 299-41
E-Mail