Altusried

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Aktuelles aus Altusried. Hier informieren wir Sie über alle Neuigkeiten in unserer Marktgemeinde.

Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt (Feneberg)"

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Marktgemeinderat des Marktes Altusried hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.03.2023 den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt (Feneberg)"mit Begründung jeweils in der Fassung vom 02.03.2023 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Plangebiet befindet sich südlich der "Äußeren Kemptener Straße" (St 2009) am östlichen Ortsrand des Marktes Altusried und umfasst folgende Grundstücke: Fl.-Nrn. 144/33, 301/9 (Teilfläche), 386 (Teilfläche) und 387/2 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im nachfolgend abgebildeten Lageplan dargestellt.

Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

 

Ziel der Planung:

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Lebensmittelmarkt (Feneberg)" dient der Ausweisung eines Sondergebietes am östlichen Ortsrand des Marktes Altusried zur Umsiedelung und Erweiterung des im Ortskern bestehenden Feneberg-Marktes. Für das Vorhaben ist ein naturschutzfachlicher Ausgleich zu erbringen. Dieser wird als externe Ausgleichsfläche (Flst.Nr. 389, Gemarkung Altusried) ca. 670 m südöstlich der Eingriffsfläche umgesetzt. Östlich grenzt die bestehende Ausgleichsfläche des westlich an den Geltungsbereich angrenzenden Bebauungsplan "Südlich der äußeren Kemptener Straße" an. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der konkrete Zuschnitt der Fläche im Laufe des Verfahrens noch ändern kann.

 

Dauer und Ort der öffentlichen Auslegung:

Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 02.03.2023 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 02.05.2023 bis 05.06.2023 im Rathaus des Marktes Altusried (Rathausplatz 1, 87452 Altusried) in der Bauverwaltung im 1. OG während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, sowie donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.).

Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 02.03.2023 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nachfolgend eingesehen werden.

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. 

 

Planunterlagen der öffentlichen Auslegung:

Verfügbare umweltbezogene Informationen, die mit ausgelegt werden:

  • Umweltbericht in der Fassung vom 02.03.2023 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan und Landschaftsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch; Kulturgüter und Erneuerbare Energien sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung.
  • Schriftliche Stellungnahmen zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Bayrischen Landesamtes für Denkmalpflege (Hinweis zur Meldepflicht von zu Tage tretenden Bodendenkmäler), des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten (zu Lärm-, Staub- und Geruchsimmissionen durch die landwirtschaftlichen Nutzung der angrenzenden Flächen, zur Aufnahme von Hinweisen auf landwirtschaftliche Emissionen, zur Einhaltung von Abstandsregeln, zu den besonders schützenswerten Flächen mit hoher Bodengüte und Ertragsfähigkeit, zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden, zur möglichst kompakten Bebauung, zum Flächenverlust für die Landwirtschaft und zur Ausgleichsfläche), des Staatlichen Bauamtes Kempten, Bereich Straßenbau (zu wertgleich zu ersetzende Bäume im Falle erforderlicher Rodungen, zum erforderlichen Abstand bei Neuplanzungen von Bäumen zum Fahrbahnrand der St 2009, zur Entwässerung der Grundstücke, zu Lärmschutzmaßnahmen), der Industrie- und Handelskammer, Schwaben und Augsburg (zu möglichen immissionsschutzrechtlichen Einschränkungen im Betriebsablauf für die geplanten neuen Standorte), des Wasserwirtschaftsamtes Kempten (zu Altlasten, Bodenschutz, Wasserversorgung, Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser, Schmutzwasser, Niederschlagswasser, Oberflächengewässer/Überschwemmungsgebiet und zu wild abfließendem Wasser) und des Landratsamtes Oberallgäu zu den Themenfeldern Bauamt-Bauleitplanung (zur Umsetzbarkeit der geplanten Wohnnutzung aus immissionsschutzfachlicher Sicht), Ortsplanung (zur Wahrung des Orts- und Landschaftsbildes, zur Darstellung von Wohn- und Mischbauflächen aus immissionsschutzfachlichen Gründen und zum Umweltbericht), Untere Naturschutzbehörde (zu Erforderlichkeit eines Umweltbericht, zur westlich angrenzenden Kompensationsfläche des Fischgeschäfts und zur dargestellten Eingrünungsmaßnahmen), zu Immissionsschutz (zur Erforderlichkeit einer schalltechnischen Untersuchung)
  • Stellungnahmen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Informationen zu Lärmimmissionen
  • Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt" der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 16.01.2023 (zu den Verkehrslärmimmissionen der Äußeren Kemptener-Straße, den Gewerbelärmimmissionen ausgehend des Lebensmittelmarkt und den notwendigen Schutzmaßnahmen innerhalb des Plangebietes)
  • Geologische Gutachten des Büro fm Geotechnik (insbesondere Themengebiete: Boden, Schicht- und Grundwasserverhältnisse, Gründung Gebäude und Baumaßnahmen sowie Bodenanalyse)
  • Vorhaben- und Erschließungsplan

 

Verfahrenshinweise:

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich sowie mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.