Altusried

Seitenbereiche

Aktuelles aus Altusried. Hier informieren wir Sie über alle Neuigkeiten in unserer Marktgemeinde.

Bebauungsplan Erweiterung Engelmayer Landtechnik

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Engelmayer Landtechnik GmbH“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat des Marktes Altusried hat am 6. Oktober 2022 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Engelmayer Landtechnik GmbH“ gefasst. Im Parallelverfahren soll gemäß § 8 Abs. 3 BauGB der Flächennutzungsplan entsprechend geändert werden.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 221, 221/3, 222/3, 222/7 und 222/11 der Gemarkung Kimratshofen und kann dem abgebildeten Lageplan entnommen werden:

Planungsziele:

  • Vergrößerung der vorhandenen Gewerbefläche im Flächennutzungsplan zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in diesem Bereich.
  • Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage zur räumlichen und betrieblichen Erweiterung des Gewerbebetriebs Engelmayer Landtechnik GmbH am bestehenden Standort.
  • Stärkung des Gewerbestandorts Kimratshofen.
  • Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung im Rahmen einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.
  • Schutz des Ortsbildes.

 

Frühzeitige Auslegung der Planunterlagen:

Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom 20. Februar bis zum 20. März während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Altusried, Rathausplatz 1, 87452 Altusried, in der Bauverwaltung im 1. OG, über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Ergänzend hierzu können die Planunterlagen im genannten Zeitraum nachfolgend abgerufen werden:

 

Hinweise:

  • Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.
  • Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen innerhalb einer bestimmten Frist abgegeben werden. Hierzu erfolgt noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung.