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Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit nimmt Altusried mit drei Nachbargemeinden am Städtebauförderprogramm teil.
Der Markt Altusried wurde als Arbeitsgemeinschaft "Nördliches Oberallgäu" mit den Partnergemeinden Dietmannsried, Haldenwang und Lauben in das Städtebauförderungsprogramm "Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke" aufgenommen. Nach dem entsprechenden Einleitungsbeschluss des Gemeinderates vom 30.04.2015 wurde im Zeitraum zwischen Juli 2015 und Juli 2017 ein sogenanntes "Interkommunales Entwicklungskonzept" erarbeitet, in dem insbesondere auch zahlreiche konkrete Einzelmaßnahmen für das Ortszentrum von Altusried definiert worden sind.
Für die räumliche Abgrenzung des durch Satzung festzulegenden Sanierungsgebietes wurden als Kriterien u.a. die Erkenntnisse der Bestandsaufnahme und Bewertung sowie die zur Behebung der Missstände erforderlichen Ziele und Maßnahmen herangezogen, um in den künftigen Jahren eine zweckmäßige und wirkungsvolle Sanierung ermöglichen zu können.
Im Rahmen der öffentlichen Bürger-/Informationsversammlung am 02.05.2018, zu der die betroffenen Grundstückseigentümer über das Bekanntmachungsblatt und die Tagespresse eingeladen wurden, wurde von Stadtplaner Dr.-Ing. Andreas Raab vom begleitenden Planungsbüro Raab+Kurz umfassend über die Grundlagen der Sanierung, die Ziele und geplanten Sanierungsmaßnahmen, das Sanierungsgebiet mit Sanierungssatzung sowie über eventuelle Fördermöglichkeiten für Private informiert. Die dabei vorgebrachten Anliegen, Bedenken und Fragen aus der Bürgerschaft wurden dokumentiert und werden im weiteren Verfahren einbezogen und berücksichtigt.
Weiterhin wurden alle betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zum vorgesehenen Sanierungsgebiet im Ortszentrum Altusried gebeten. Die dabei von verschiedenen Stellen vorgebrachten fachlichen Äußerungen und ergänzenden Hinweise wurden dem Gemeinderat zur Kenntnis und Abwägung vorgetragen.
Mit den hierzu jeweils gefassten Beschlüssen wurde vom Marktgemeinderat bestätigt, dass die dargestellten wasserrechtlichen, immissionsschutzrechtlichen, naturschutzrechtlichen, bodendenkmalpflegerischen sowie mögliche bau- und kunstdenkmalpflegerische Belange in der Planung und Umsetzung von Maßnahmen in jeweiliger rechtzeitiger Abstimmung mit den zuständigen Behörden entsprechende Würdigung und Berücksichtigung finden werden.
Schließlich beschloss der Marktgemeinderat einstimmig die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes "Ortszentrum Altusried" auf Grundlage der von Bürgermeister Joachim Konrad vorgetragenen Sanierungssatzung mit dem zugehörigen Lageplan und der Zusammenstellung der vom Sanierungsgebiet betroffenen Grundstücke und Grundstücksteile.
Die Satzung kann nachfolgend abgerufen werden:
Sanierungsgebiet - Lageplan (PDF, ca. 1 MB)
Sanierungsgebiet - Satzung (PDF, ca. 50 kB)
Hierbei handelt es sich um Förderprogramme von Bund oder Staat, mit denen Städte und Kommunen die Erneuerung, Stärkung oder den Umbau von Ortskernen sowie die Schaffung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen realisieren können.
Weitere Informationen:
www.stmi.bayern.de/buw/staedtebaufoerderung