Altusried

Seitenbereiche

Förderprogramme der Marktgemeinde Altusried

Nachhaltiges, energieoptimiertes Bauen/Sanieren 2023

Der Markt Altusried fördert bis zum 31.12.2023

- die Anschaffung von Photovoltaik-Kleinstanlagen,
- sowie die Dachbegrünung

im Ort Altusried und seinen Ortsteilen.

Das vorliegende "Förderprogramm Nachhaltiges, energieoptimiertes Bauen/Sanieren 2023" soll Anreize schaffen, den Klimaschutz weiter voran zu bringen.

 

Antragsformular:

Antragsformular Förderprogramm PV-AnlageDachbegrünung.pdf

 

Informationen zum Förderprogramm:

Förderziele

Mit dem „Förderprogramm Nachhaltiges, energieoptimiertes Bauen/Sanieren“ verfolgt die Gemeinde Altusried die folgenden Ziele:

- Anreiz für Entscheidungen zu mehr Klimaschutz
- Nachhaltiger Beitrag zum Energie- und Ressourcenschutz sowie zur Energiewende
- Umwandlung/Herstellung eines unbelebten Fachdachs in ein Gründach
- Verbesserung des Dorfklimas
- Erweiterung des Lebensraums für Pflanzen/Tiere
- Entlastung von Kanalisation und Kläranlagen von Niederschlagswasser
 

Gegenstand der Förderung

a) Photovoltaik-Anlage (Photovoltaik-Kleinstanlagen „Balkonmodule“)

Gefördert wird die Neuanschaffung von steckbaren Stromerzeugungsgeräten, wenn alle anzuwendenden Normen für fest installierte Stromerzeugungsgeräte erfüllt werden. Bei PV-Stromerzeugungsgeräten
müssen die Wechselrichter den Anforderungen der einschlägigen VDE-Normen entsprechen. Unter anderem die Geräte, die in der Marktübersicht der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie „grün“
gelistet sind, halten diese ein (https://www.pvplug.de/marktuebersicht/).  

b) Dachbegrünungsmaßnahmen

Gefördert wir die Umwandlung von Dachflächen in begrünte Flächen oder die erstmalige Erstellung von begrünten Dachflächen. Bei der Dachbegrünung sind nachweislich torffreie Substrate zu verwenden, nicht gefördert werden Begrünungen mit Substraten, denen Torf beigemischt ist.

Zuwendungsvoraussetzungen

Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn die Maßnahme zur Zeit der Bewilligung noch nicht begonnen wurde. Bereits im Bau befindliche oder gar fertiggestellte Begrünungen und PV Anlagen sind nicht förderfähig.

Förderfähig sind zudem nur freiwillige Maßnahmen, die nicht im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung (z.B. Auflage in der Baugenehmigung oder Festsetzung im Bebauungsplan) vorgenommen werden.

Art und Höhe der Förderung

a) Photovoltaik-Anlage (Photovoltaik-Kleinstanlagen „Balkonmodule“):
Zuschuss zu den Anschlusskosten: pauschal 100 € pro Anlage

b) Dachbegrünungsmaßnahmen:
Zuschuss 30 €/qm, höchstens 300 € pro Anwesen

Die Förderung kann je Anwesen nur einmal in Anspruch genommen werden.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Altusried.

Pächter/innen und Mieter/innen benötigen die schriftlich erteilte Erlaubnis der Eigentümerin/ des Eigentümers des Anwesens.

Antragsverfahren

Die Förderung ist unter Verwendung des von der Gemeine Altusried zur Verfügung gestellten Formulars zu beantragen. Dieses ist ausgefüllt, unterschrieben und mit den erforderlichen Nachweisen unter der nachfolgenden Adresse oder per Mail einzureichen:

Markt Altusried
Ramona Albrecht
Rathausplatz 1
87452 Altusried
ramona.albrecht(@)altusried.de
 
Das Antragsformular finden Sie oben auf dieser Seite zum Herunterladen als pdf-Datei. Zudem können Sie dieses auch im Rathaus der Gemeinde Altusried bei der Energiebeauftragten (Ramona Albrecht, siehe oben) anfordern.
 
Weitere erforderliche Nachweise sind:

a) Photovoltaik-Anlage (Photovoltaik-Kleinstanlagen „Balkonmodule“):
- Antragsformular (vollständig ausgefüllt/unterschrieben)
- Eigentumsnachweis bzw. Einwilligungsbestätigung Vermieter/Verpächter
- Vorlage der Rechnung über die zu installierenden Module

b) Dachbegrünungsmaßnahmen:
- Antragsformular (vollständig ausgefüllt/unterschrieben)
- Lageplan im Maßstab 1:100 mit Kennzeichnung der Dachfläche
- Angebot der Fachfirma bzw. bei Eigenleistung kurze Beschreibung zum Aufbau der Begrünung

Der Antrag wird nach dem Datum des Antrageingangs bearbeitet. 

Rechtsanspruch

Beim vorliegenden Förderprogramm „Nachhaltiges, energieoptimiertes Bauen/Sanieren 2023“ handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Altusried. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Zuwendungen besteht nicht. Die Zuteilung erfolgt im Rahmen der haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel.

Bei Nichteinhaltung der Fördervoraussetzungen ist der Antragsteller verpflichtet, die Fördergelder umgehend zurückzuzahlen.

Befristung

Dieses Förderprogramm ist befristet und gilt für alle Anträge, die bis zum 31.12.2023 eingegangen sind. 

Sonstiges

Sollten andere öffentliche Fördermöglichkeiten (beispielsweise des Landes oder Bundes) bestehen, sind diese vorrangig in Anspruch zu nehmen. Wer solche Fördermittel erhält, ist von dem vorliegenden Förderprogramm ausgeschlossen.

Kontakt

Sachgebiet Energie und Klimaschutz

Ramona Turel
Tel.: 08373 299-35
E-Mail schreiben

Förderung Lastenfahrräder

Der Markt Altusried fördert die Anschaffung von Lastenfahrrädern bis zum 31.12.2023.

Link: Förderprogramm Radverkehr 2023