Allgemeine Informationen
Die Grundsteuer unterteilt sich in die
- Grundsteuer A für landwirtschaftliche Grundstücke und
- Grundsteuer B für sonstige bebaute und unbebaute Grundstücke.
Das Finanzamt Kempten ermittelt für jedes Grundstück im Gemeindegebiet Altusried den Eigentümer und errechnet den Grundsteuermessbetrag, welcher Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ist.
Der Markt Altusried ist an den Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes Kempten gebunden. Auf Basis des Grundsteuermessbescheides wird sodann vom Markt Altusried der Grundsteuerbescheid erstellt. Dabei wird der Messbetrag mit dem gemeindlichen Hebesatz multipliziert. Die sich daraus errechnete Grundsteuer wird per Bescheid gegenüber dem Steuerpflichtigen festgesetzt. Dieser Bescheid gilt auch für die kommenden Jahre unverändert fort, bis der jeweilige Eigentümer einen neuen Bescheid erhält. Sofern sich die Berechnungsgrundlagen ändern sollten (z.B.: Grundsteuermessbetrag, Eigentümerwechsel, Änderung des Hebesatzes), setzt der Markt Altusried die Grundsteuer in einem neuen Bescheid fest.
Fälligkeit der Grundsteuer
Die Jahressteuer wird in vier Raten fällig: jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
Auf Antrag kann die Grundsteuer auch am 01.07. eines Jahres in einer Summe entrichtet werden.
Hebesätze in der Gemeinde Altusried
- Grundsteuer A: 320%
- Grundsteuer B: 375%
Hinweis bei Eigentümerwechsel
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer, d.h. alle Änderungen (bspw. Verkauf, Schenkung) innerhalb eines Jahres werden erst zum 01.01. des Folgejahres durch das Finanzamt berücksichtigt. Auf den Zeitpunkt der Umschreibung hat der Markt Altusried keinen Einfluss. Folglich bleibt bei einem Verkauf während des Jahres der bisherige Eigentümer für das komplette Kalenderjahr steuerpflichtig.