Altusried

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Allgemeine Informationen

  • Die Beantragung eines Reisepasses ist grundsätzlich nur bei der Ausweisbehörde der Hauptwohnung möglich.
  • Persönliche Vorsprache mit altem Personalausweis oder Reisepass. Zur Antragstellung ist kein Formblatt erforderlich. Neu in den Reisepass aufgenommen wird der Fingerabdruck (siehe ergänzende Informationen zum Fingerscan)
  • Bringen Sie ein biometrietaugliches Lichtbild (schwarzweiß oder farbig) aus neuerer Zeit in der Größe von mind. 45 x 35 mm im Hochformat mit. Bitte beachten Sie die neuen Anforderungen der Bundesdruckerei an die Passfotos (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei)
  • Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre. Bei Personen, die bei Antragstellung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre. Die Verlängerung ist nicht möglich.
  • Die Gebühr beträgt 60,-- €. Bei Personen, die bei Antragstellung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gebühr 37,50 €.
  • Der Reisepass wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungszeit beläuft sich auf ca. 4 Wochen. Die Aushändigung kann auch an eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen; eine Übersendung auf dem Postweg ist nicht zulässig.
  • Hinweis für Vielreisende: Vielreisende können ab sofort Reisepässe mit 48 Seiten statt der herkömmlichen 32 Seiten erhalten. Für den 48-Seiten-Reisepass ist eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 22,-- € zur bisherigen Passgebühr zu entrichten.

Express-Pass / Vorläufiger Reisepass

  • Expresspass: Mit einer Verordnung zur Änderung passrechtlicher Vorschriften wurde die rechtliche Möglichkeit geschaffen, bei der Bundesdruckerei einen sogenannten Expresspass gegen Aufpreis zu bestellen. Die Bearbeitungszeit hierfür beträgt 4 Arbeitstage (von der Antragstellung bis zur Aushändigung). Die Gebühr für den Expresspass mit 32 Seiten beläuft sich auf 92,-- € (für Antragsteller unter 24 Jahren 69,50 Euro), für den 48-Seiten-Expresspass auf 114,-- € (für Antragsteller unter 24 Jahren 91,50 Euro). Unabhängig von diesem neuen Service-Angebot ist es jedoch nach wie vor empfehlenswert, Pässe und Ausweise rechtzeitig zu beantragen!
  • Sollten Sie sofort ein gültiges Reisedokument benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr. Die Gebühr hierfür beträgt 26,- €. Zur Ausstellung ist ein Lichtbild erforderlich.

Bitte beachten Sie

  • Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin (siehe Länderinfos des Auswärtigen Amtes).
  • Die Ausstellung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses für unverheiratete Minderjährige unter 18 Jahren bedarf der schriftlichen Zustimmung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ansonsten ist das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. der Sorgerechtsbeschluss, die Bestallung des Vormundschaftsgerichts oder die vom Jugendamt oder einem Notar öffentlich beurkundeten Sorgeerklärungen vorzulegen. Bei Erteilung der Zustimmung muss die Passbehörde die Echtheit der Unterschrift(en) prüfen. Bitte legen Sie entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) vor.

Ergänzende Informationen zum Fingerscan

In Deutschland werden nur noch so genannte "ePässe" ausgestellt. Sie enthalten einen Chip, auf denen ein frontal aufgenommenes Foto des Passinhabers mit seinen Daten gespeichert ist. Seit November 2007 werden auch Fingerabdrücke gespeichert.

 

  • Wer einen neuen Pass haben will, muss sich Fingerabdrücke nehmen lassen. Der rechte und der linke Zeigefinger werden elektronisch gescannt. Das dauert etwa zwei Minuten. Falls ein Abdruck des Zeigefingers nicht möglich ist, wird ein anderer Finger genommen. Die Scans landen dann auf dem Chip, der im Deckel des Passes versteckt ist. Die Daten können von Zollbeamten mit Hilfe spezieller Lesegeräte wieder ausgelesen und verglichen werden. Den Finger auf das Lesegerät legen müssen Personen ab einem Alter von sechs Jahren.
  • Bisher ausgestellte Pässe bleiben bis zum Ablauf ihrer Frist gültig.
  • Sicherheit: Die zusätzlichen Maßnahmen dienen in erster Linie dazu, den Missbrauch echter Pässe durch andere Personen zu erschweren. Um den kriminellen Missbrauch der auf dem Chip gespeicherten Daten zu verhindern, sind diese zudem verschlüsselt.