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Jeder Einwohner hat das Recht auf kostenlose Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Auch Dritte erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft.
Auf persönliche oder schriftliche Anfrage erteilt die Meldebehörde folgende Auskünfte:
Das Auskunftsersuchen kann nur beantwortet werden, wenn die Auskunftsgebühr beiliegt (Scheck, Lastschrift, Briefmarken). Sie können die Gebühr aber auch vorab auf folgendes Konto überweisen:
Die Gebühr für eine Auskunft beträgt 10,-- €.
Die Gebühr für eine elektronische Auskunft (Abfrage im Internet "Online-Melderegister-Auskunft") beträgt 8,-- €.
Beachten Sie hierzu auch die Hinweise unter "Auskunftssperre".