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Die Ausstellung bzw. die Verlängerung eines Kinderreisepasses bedarf der Zustimmung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ansonsten ist das rechtskräftige Scheidungsurteil, bzw. der Sorgerechtsbeschluss, die Bestellung des Vormundschaftsgerichtes oder die Urkunde über die vom Jugendamt oder einem Notar beglaubigten Sorgeerklärungen vorzulegen.
Bei Erteilung der Zustimmung muss die Passbehörde die Echtheit der Unterschrift(en) prüfen. Bitte legen Sie entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) vor.
Gültigkeit: 1 Jahr gültig und bis zum 12. Lebensjahr für maximal 1 Jahr verlängerbar
Kosten: 13,00 Euro (Erstausstellung) / 6,00 Euro (Verlängerung).
Kinder (auch Babys) müssen persönlich zur Beantragung mit den gesetzlichen Vertretern vorsprechen. Grundsätzlich ist ab Vollendung des 10. Lebensjahres eine eigenhändige Unterschrift der Kinder erforderlich.
Zur Neuausstellung und Verlängerung des Kinderreisepasses ist immer ein neues biometrietaugliches Lichtbild vorzulegen. Wenn sich innerhalb eines Jahres das Aussehen des Kindes nicht stark verändert hat, kann das Lichtbild vom letzten Jahr wieder vorgelegt werden.
Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin (Länderinfos des Auswärtigen Amtes)