Altusried

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Informationen zur Beantragung eines Kinderreisepasses

  • Die Ausstellung bzw. die Verlängerung eines Kinderreisepasses bedarf der Zustimmung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ansonsten ist das rechtskräftige Scheidungsurteil, bzw. der Sorgerechtsbeschluss, die Bestellung des Vormundschaftsgerichtes oder die Urkunde über die vom Jugendamt oder einem Notar beglaubigten Sorgeerklärungen vorzulegen.
  • Bei Erteilung der Zustimmung muss die Passbehörde die Echtheit der Unterschrift(en) prüfen. Bitte legen Sie entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) vor.
  • Gültigkeit: 1 Jahr gültig und bis zum 12. Lebensjahr für maximal 1 Jahr verlängerbar
    Kosten: 13,00 Euro (Erstausstellung) / 6,00 Euro (Verlängerung). Zur Beantragung des Kinderreisepasses ist unabhängig vom Alter des Kindes 1 biometrietaugliches Lichtbild mitzubringen. Nähere Informationen wie z. B. Fotomustertafel finden Sie im im Internetangebot der Bundesdruckerei in Berlin.
  • Grundsätzlich ist ab Vollendung des 10. Lebensjahres die persönliche Vorsprache des Kindes wegen der eigenhändigen Unterschrift im Kinderreisepass erforderlich.
  • Die Gebühr beträgt 13,-- €.
  • Die Gebühr für die Verlängerung des Kinderreisepasses beträgt 6,-- €.
  • Zur Verlängerung des Kinderreisepasses ist 1 neues biometrietaugliches Lichtbild vorzulegen, sofern das im Kinderreisepass angebrachte Lichtbild nicht mehr dem aktuellen Aussehen des Kindes entspricht.
  • Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin (Länderinfos des Auswärtigen Amtes).