Altusried

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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Den Antrag können Sie bei der Meldebehörde stellen, bei der Sie mit Wohnsitz gemeldet sind.

Die häufigsten Arten von Gewerbezentralregisterauskünften:

  • Auskunft an eine Privatperson
  • Auskunft auf Antrag einer Privatperson zur Vorlage bei einer Behörde.

Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und/oder Reisepass für die Beantragung des Gewerbezentralregisterauszugs mit.

Der Antrag wird an das Bundeszentralregister in Bonn gesandt. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1 - 3 Wochen.

Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten und beträgt 13,- €.

Zum Online-Antrag bei der Gemeinde 

 

Online-Antrag beim Bundesamt für Justiz

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann auch online im Internet beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Voraussetzung hierfür sind der elektronische Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät.

Alle wichtigen Informationen hierzu sind in einer neu aufgelegten Broschüre zusammengefasst:

Broschüre Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauskunft (PDF)