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Den Antrag können Sie bei der Meldebehörde stellen, bei der Sie mit Wohnsitz gemeldet sind.
Die häufigsten Arten von Gewerbezentralregisterauskünften:
Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und/oder Reisepass für die Beantragung des Gewerbezentralregisterauszugs mit.
Der Antrag wird an das Bundeszentralregister in Bonn gesandt. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1 - 3 Wochen.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten und beträgt 13,- €.
Zum Online-Antrag bei der Gemeinde
Online-Antrag beim Bundesamt für Justiz
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann auch online im Internet beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Voraussetzung hierfür sind der elektronische Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät.
Alle wichtigen Informationen hierzu sind in einer neu aufgelegten Broschüre zusammengefasst:
Broschüre Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauskunft (PDF)