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Führungszeugnis

Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses stellen. Der Antrag kann bei der Meldebehörde gestellt werden, bei der Sie mit Wohnsitz gemeldet sind.

Die häufigsten Arten von Führungszeugnissen:

  • Für private Zwecke (Belegart "N"). Wird Ihnen nach der Bearbeitung direkt nach Hause gesandt.
  • Zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O"). Wird nach der Bearbeitung direkt an die angegebene Behörde geschickt.
  • Zur Einsichtnahme beim Amtsgericht vor Weiterleitung an die anfordernde Behörde (Belegart "P")
  • Erweitertes Führungszeugnis, welches über Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Hier ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt.

Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und/oder Reisepass für die Beantragung des Führungszeugnisses mit.

Der Antrag wird an das Bundeszentralregister in Bonn gesandt. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1 - 3 Wochen.

Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten und beträgt 13,- €.

Zum Online-Antrag bei der Gemeinde

 

Online-Antrag beim Bundesamt für Justiz

Führungszeugnisse können auch online im Internet beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Voraussetzung hierfür sind der elektronische Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät.

Alle wichtigen Informationen hierzu sind in einer neu aufgelegten Broschüre zusammengefasst:

Broschüre Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauskunft (PDF)