Altusried

Seitenbereiche

Die aktuelle Bodenrichtwerteliste für die Gemeinde Altusried

Der Gutachterausschuss des Landkreises Oberallgäu stellt im Abstand von zwei Jahren die aktuellen Bodenrichtwerte für Bauland ohne Bebauung fest. Die letzte Ermittlung erfolgte zum 01.01.2022.

Auskünfte zu Bodenrichtwerten werden ausschließlich durch den Gutachterausschuss des Landkreises Oberallgäu erteilt.

Ergänzend hierzu wird eine Online-Auskunft über das Portal http://www.boris-bayern.de/ angeboten. Beide Auskunftsarten sind gebührenpflichtig.

Die nächste Richtwertfestlegung findet zum 31.12.2024 statt.
 

Was sind Bodenrichtwerte?

Beim Bodenrichtwert handelt es sich um den Mittelwert aus den Kaufpreisen von Grundstücken. Er hat große Bedeutung bei der Besteuerung von Grund und Boden und bei Grundstücksgeschäften. 

Bodenrichtwerte haben allerdings keine bindende Wirkung, sodass aus ihnen keine Rechtsansprüche abgeleitet werden können. Sie dienen in erster Linie als Orientierungsdaten. Bei Bedarf können Antrags­berechtigte ein Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte beantragen oder ein Gutachten eines Bewertungssachverständigen einholen.

Weitere Informationen zum Gutachterausschuss erhalten Sie auf der Webseite des Landratsamtes.

Kontakt

Gutachterausschuss des Landkreises Oberallgäu:

Im Landratsamt Oberallgäu:
Tel. 08321/612-471 oder -473
www.oberallgaeu.org/bauen-und-wohnen/gutachterausschuss

Bauverwaltung Markt Altusried:

Fr.Kiechle Tel. 08373 299-48
H.Fischer Tel. 08373 299-41