Altusried

Seitenbereiche

"Drei Dinge sind an einem Gebäude zu beachten: daß es am rechten Fleck stehe, daß es wohlgegründet, daß es vollkommen ausgeführt sei." (Johann Wolfgang von Goethe)

Informationen und Formulare rund um das Thema Bauen und Bauantrag

Verfahrensfrei oder genehmigungspflichtig?

Die Frage, ob Sie für einen bestimmten Neu- oder Umbau einen Bauantrag stellen müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. So werden Vorhaben im Außenbereich anders beurteilt als innerorts. Für viele Baugebiete gibt es zudem Bebauungspläne, die eigene Vorschriften enthalten. Grundlegende Informationen zu Bauantrag und Genehmigung finden Sie auf der Webseite des Bayer. Ministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr

Die Bebauungspläne der aktuellen Baugebiete haben wir auf der Seite Bauleitplanung für Sie gesammelt. Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, wenn unklar ist, welche Bauvorschriften für Ihr Grundstück gelten.

 

Stromversorger, Kaminkehrer, Telefon

Stromversorgung in Altusried
Im Gemeindegebiet gibt es drei Netzbetreiber (AÜW, LEW und EnBW). Welcher Energieversorger für welchen Bereich der Gemeinde zuständig ist, können Sie unserer Übersichtkarte entnehmen. 

Kaminkehrer finden
Über die Suchfunktion der Kaminkehrerinnung Schwaben finden Sie den für Ihren Bereich zuständigen Kaminkehrer:  
zur Homepage 
 

Telefon-Hausanschluss 
Information zur Antragstellung bietet die Telekom auch online an:  
Bauherrenberatung

 

Bauvorschriften, Formulare, Merkblätter

Nachfolgend haben wir zahlreiche Formulare, Broschüren und Informationen für Sie gesammelt, um Ihnen den Weg zu Ihrem Bauvorhaben zu vereinfachen.

Bauantrag und Formulare

Bauantragsformulare Bayern (BayBO 2021):
Bauantrag (2021)
      hierzu: Erläuterungen zum Bauantrag
Kriterienkatalog (2021)
Baubeschreibung (2021)
Abstandsflächenübernahme (2021)
      hierzu: Erläuterung Abstandsflächenübernahme
Baubeginnsanzeige (2021)
      hierzu: Erläuterung Baubeginnsanzeige

Die Formulare Bauantrag, Kriterienkatalog und Baubeschreibung sind grundsätzlich bei jedem Bauantrag einzureichen. Das Bayer. Innenministerium hat auf seiner Webseite weitere ergänzende Formulare rund um den Bauantrag sowie Erläuterungen zu den verschiedenen Formularen veröffentlicht:
zum Formularservice 

Weitere Informationen
(alle Seiten: Bayer. Ministerium für Wohnen, Bau und Verkehr)
Informationen zu Bauantrag und Baugenehmigung 
Bauherren-Info
Bauordnungsrecht
Bauplanungsrecht
Bayerische Bauordnung

Bauantragsunterlagen und Statistikbogen

Bauantragsunterlagen 

Unser Merkblatt informiert darüber, welche Unterlagen für einen Bauantrag erforderlich sind:

Merkblatt Bauvorlagen
     PDF-Datei  ≅ 0.1 MB

Der Entwurfsverfasser der Baupläne muss bauvorlageberechtigt sein. Dies sind neben Architekten, Bauingenieuren und Bautechnikern auch bestimmte Handwerker. Näheres hierzu im Merkblatt des Bayer. Innenministeriums zur Bauvorlageberechtigung (PDF-Datei, ca. 80 kB).

Amtlicher Lageplan 

Der für den jeden Bauantrag einzureichende "Auszug aus dem Katasterwerk" ist nicht nur im Vermessungsamt, sondern auch im Bauamt im Rathaus während der üblichen Öffnungszeiten erhältlich. Die Gebühren in Höhe von 36,- Euro müssen direkt bei Abholung entrichtet werden.

Statistikbogen 

Zusammen mit den Bauantragsunterlagen muss auch ein Statistikbogen ausgefüllt und eingereicht werden. 

Weitere Informationen hierzu sowie ein Online-Formular bietet das Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung an. 

Bauvorschriften der Gemeinde: Stellplatz- und Garagensatzung; Einfriedungssatzung

Folgende örtliche Bauvorschriften des Marktes Altusried finden Sie in der Rubrik "Ortsrecht":

 

Bebauungspläne und Satzungen

Bebauungspläne und Satzungen aus dem Bereich des Bauwesens:

Befreiung von Bebauungsplan-Festsetzungen

Voraussetzung für eine Befreiung 

Grundsätzlich sind die Festsetzungen im Bebauungsplan für alle Bauherren bindend. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann jedoch eine Befreiung ausgesprochen werden, wenn beispielsweise die Einhaltung der Vorschrift zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde. 

Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Grundzüge des Bebauungsplanes dadurch nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Deshalb sind für eine Befreiung die Unterschriften der direkten Nachbarn erforderlich. 

In der Gemeinde berät der Bauausschuss, ob einer Befreiung zugestimmt werden kann. Die endgültige Entscheidung liegt beim Landratsamt Oberallgäu.

Antragsformular auf Erteilung einer Befreiung von Bebauungsplanfestsetzungen: 

Antragsformular Befreiung  
     docx-Datei (Word)  ≅ 67 kB

Broschüre: Starthilfe für den Bauherrn

Ratgeber des Bayer. Innenministeriums für angehende Bauherren:

Starthilfe für den Bauherrn  [PDF  ≅ 2,6 MB]

Denkmalschutzliste

Für Baudenkmäler gelten besondere Regelungen, alle Änderungen müssen hier vorab mit der Denkmalschutzbehörde im Landratsamt besprochen werden. 

Die Baudenkmäler in Altusried sind auf Wikipedia aufgelistet. Hier können Sie nachschauen, ob Ihr Anwesen auch unter Denkmalschutz steht:

Baudenkmäler in Altusried 

Energieberatung und Energieausweis

Energieberatung

Jeden 1. und 3. Donnerstag eza! Energieberatung von 16.00 - 18.00 im Rathaus. Darüber hinaus finden regelmäßig Beratungstermine durch die LEW statt. Beachten Sie hierzu die entsprechenden Terminankündigungen unter Neues aus dem Rathaus.

Energieausweis

Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung wurde der Energieausweis im Baubestand bei jedem Verkauf oder Neuvermietung Pflicht.

Informationen hierzu:
www.enev-online.org/enev_2009_praxishilfen/index.htm
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Leitungspläne Strom/Wasser/Kanal/Gas

Falls Sie für ein Bauvorhaben Leitungspläne benötigen, hilft Ihnen unser Merkblatt mit allen wichtigen Kontaktdaten weiter:

Planauskünfte Juli 2015

Nachbarrecht: "Rund um die Gartengrenze"

Broschüre des Bayer. Justizministeriums zum Nachbarrecht:

Rund um die Gartengrenze  [PDF  ≅ 400 kB]

Straßensperrung / Verkehrsrechtliche Anordnung

Teilweise oder vollständige Straßensperrungen können nur aufgrund einer Verkehrsrechtlichen Anordnung erfolgen. Der entsprechende Antrag wird in der Regel durch die ausführende Baufirma gestellt.

Antragsformular Verkehrsrechtliche Anordnung (pdf)

Wohnbauförderung

Sorgenfrei ins Eigenheim - Landratsamt Oberallgäu verhilft zu zinsverbilligten Darlehen und Zuschüssen 

Sorgenfrei ins Eigenheim: Nach diesem Motto unterstützt der Freistaat insbesondere junge Familien beim Bau oder Kauf eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung. Damit Interessenten zinslose und zinsverbilligte Darlehen sowie Zuschüsse (Kinderzuschläge) aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm individuell ausschöpfen können, stehen die Mitarbeiter der Wohnungsbauförderung im Landratsamt Oberallgäu für ein persönliches Beratungsgespräch bereit. Der Service ist kostenlos. 

„Unser Anliegen ist, möglichst vielen Bürgern den Weg ins Eigenheim zu ebnen“, sagt Sachbearbeiter Markus Hochstatter. Die Idee des Programmes sei es, vor allem junge Familien mit mittleren Einkommen zu unterstützen, damit sie ihren Traum vom eigenen Zuhause verwirklichen können. Im vergangenen Jahr verhalf das Team der örtlichen Bewilligungsstelle rund 80 Bauherren und Immobilienerwerbern aus dem Landkreis zu einer Fördersumme von über sechs Millionen Euro.

Wer wird gefördert? 

Entsprechend der Haushaltsgröße richtet sich das Förderangebot nach bestimmten Einkommensgrenzen. Antragsberechtigten gewährt die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (Bayern Labo) ein zinsgünstiges Darlehen zur Finanzierung der Immobilie. Familien mit Kindern erhalten zudem einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2500,- Euro pro Kind. Dieser wird auch bereits während der Schwangerschaft gewährt. 

Was wird gefördert? 

Gefördert werden Bau von Wohnraum (Neubau, Gebäudeänderung und -erweiterung), Erwerb von neu geschaffenem Wohnraum (Ersterwerb) und Erwerb von vorhandenem Wohnraum (Zweiterwerb).

Wann und wo wird der Förderantrag gestellt? 

Das Darlehen muss rechtzeitig vor Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss beim Landratsamt gestellt werden. in der Abteilung Wohnungsbauförderung erhalten die Interessenten alle erforderlichen Formulare sowie weitere Auskünfte. Die Mitarbeiter überprüfen jeden Förderantrag individuell und entscheiden darüber, ob dem Antrag stattgegeben wird. 

Was wird überprüft? 

Wichtig bei der Eigenheimfinanzierung ist, dass sich die Familien die laufenden monatlichen Kosten und anfallenden Zinsen auch leisten können. Darum prüfen das Landratsamt sowie die Bayern Labo die Einkommens- und Vermögensverhältnisse jedes Antragstellers, bevor eine staatliche Förderung bewilligt wird. Zudem muss eine bestimmte Eigenkapitalquote nachgewiesen werden können. 

Welche Unterlagen sind zur Berechnung notwendig? 

Benötigt werden Kopien der Gehaltsabrechnungen der vergangenen zwölf Monate (bei Selbstständigen die beiden letzten Jahresabschlüsse) sowie Nachweise über Sparguthaben und/oder aus eigenen Mitteln erworbene Grundstücke sowie im Einzelfall weitere Bonitätsunterlagen. 

Kontakt: 

Wohnungsbauförderung im Landratsamt, 
Markus Hochstatter,
87527 Sonthofen, Oberallgäuer Platz 2,
Telefon 08321 /612-478,
markus.hochstatter(@)lra-oa.bayern.de 

Internet: www.bayernlabo.de/foerderinstitut/privatpersonen/foerderprogramme  

 

Ihr Bauamt

Wir beraten Sie gerne zu Ihren Fragen rund um das Thema Bauen. 

Ihre Ansprechpartner im Bauamt:
Karin Kiechle, Tel. 08373/299-48, E-Mail
Anna Kutzer, Tel. 08373/299-47, E-Mail

Datenschutz

Information gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu den Verwaltungstätigkeiten im Bauamt:

- Bauamt Allgemein (PDF)
- Bauleitplanverfahren (PDF)