Altusried

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Was ist ein Bebauungsplan und welches Verfahren muss für die Aufstellung durchlaufen werden? Wir erläutern die Grundlagen.

Was ist ein Bebauungsplan?

Bebauungspläne werden von den Gemeinden für abgegrenzte Bereiche (in der Regel für Neubaugebiete) erlassen und enthalten die wesentlichen Bauvorschriften für Gebäude (Häuser, Garagen und andere Nebengebäude) sowie für bauliche Anlagen und Pflanzen. Die Gemeinde strebt mit dem Erlass dieser Vorschriften ein bestimmtes Orts- und Straßenbild an.

Die Vorschriften helfen aber auch dem Miteinander der Bauherren, schützen sie doch davor, dass auf dem Nachbargrundstück Gebäude in beliebiger Höhe entstehen können oder zu nahe an der Grenze gebaut werden darf. Deshalb gilt hier auch immer das Prinzip, dass Ausnahmen oder Befreiungen in der Regel nur mit Zustimmung der Nachbarn erteilt werden können.

Auskünfte hierzu erteilt Ihnen Ihre Bauverwaltung in Altusried (siehe Kontaktdaten in der nebenstehenden Leiste).

Bauleitplanung und Verfahren

Mit diesem Planungswerkzeug lenken die Gemeinden die städtebauliche Entwicklung ihrer Orte. Es wird zwischen der vorbereitenden und der verbindlichen Bauleitplanung unterschieden. 

Der Flächennutzungsplan stellt dabei die Art der Bodennutzung im gesamten Gemeindegebiet dar und dient als Richtschnur für die Entwicklung der Ortsteile. Der Bebauungsplan hingegen enthält ganz konkrete und verbindlichen Festsetzungen für ein einzelnes Baugebiet und regelt damit, wie die Gebäude in diesem Bereich aussehen dürfen und welche Maße dabei zu beachten sind..

Im Baugesetzbuch ist geregelt, welches Verfahren für die Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen einzuhalten ist. In der Regel sind folgende Schritte erforderlich:

  • Aufstellungsbeschluss durch den Gemeinderat
  • Frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit und Fachbehörden (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)
  • Ausarbeitung der Planung unter Berücksichtigung der eingegangenen Hinweise
  • Öffentliche Auslegung der Planunterlagen und Beteiligung der Fachbehörden (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) für 1 Monat
  • Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Gemeinderat
  • Falls notwendig: Änderung der Planung und erneute Auslegung
  • Satzungsbeschluss und In-Kraft-Treten (§ 10 Abs. 1 und 3 BauGB)

Die Öffentlichen Auslegungen werden im Bekanntmachungsblatt und hier auf der Internetseite angekündigt.

Ihr Bauamt

Wir beraten Sie gerne zu Ihren Fragen rund um das Thema Bauen. 

Ihre Ansprechpartner im Bauamt:
Karin Kiechle, Tel. 08373/299-48, E-Mail
Anna Kutzer, Tel. 08373/299-47, E-Mail

Einsichtnahme

Bauleitpläne, die sich aktuell in öffentlicher Auslegung befinden, können online in der Rubrik Bauleitplanung eingesehen werden.

Dort finden Sie auch die Planunterlagen der bereits rechtskräftigen Bebauungspläne.

Bauwesen

Informationen und Tipps rund um das Thema Bauen und Bauantrag finden Sie in unserer Rubrik Bauwesen.