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Der Flächennutzungsplan enthält die Leitlinien zur Entwicklung der Gemeinde in einem Zeitraum von 15 bis 20 Jahren.
Den Gemeinden stehen mit dem Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan weitreichende Werkzeuge zur Stadtplanung zur Verfügung. Mit dieser so genannten Bauleitplanung sind die Kommunen ein wesentlicher Teil der Raumordnung.
Während ein Bebauungsplan konkrete Bauvorschriften für ein bestimmtes Baugebiet festsetzt, kümmert sich der Flächennutzungplan um das "große Ganze". Er wird auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet, da er die Bodennutzung im gesamten Gemeindegebiet darstellt und die Entwicklung der Ortsteile bestimmt, indem er geeignete Flächen für neue Baugebiete oder Gewerbeflächen aufzeigt. Die Darstellungen im Flächennutzungsplan sind dabei für den einzelnen Bürger nicht bindend, stellen jedoch die Grundlage für Bebauungspläne und überörtliche Planwerke dar.
Der aktuell gültige Flächennutzungsplan des Marktes Altusried ist am 30. März 2001 in Kraft getreten und hat bislang 10 Änderungen erfahren.
§ 5 Abs. 1 des Baugesetzbuches:
"Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen."
Erläuterungsbericht und Zeichenerklärung:
Erläuterungsbericht (PDF / 0.54 MB)
Zeichenerklärung (PDF / 1.41 MB)
Ausschnitte aus dem Flächennutzungsplan für die fünf Ortsbereiche:
Altusried (PDF / 5.7 MB)
Frauenzell (PDF / 1.6 MB)
Kimratshofen (PDF / 3.5 MB)
Krugzell (PDF / 2.8 MB)
Muthmannshofen (PDF / 1.4 MB)