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Die gesetzlichen Regelungen für die Zuständigkeit der Schornsteinfeger haben sich Anfang 2013 geändert. Das ursprüngliche Monopol ist dabei gefallen, weshalb man das Kehren und die Abgaswerte-Messung inzwischen frei beauftragen kann.
Dies gilt jedoch nicht für die Feuerstättenschau, die als hoheitliche Aufgabe den "bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern" vorbehalten ist. Die örtlichen Zuständigkeiten können der nachfolgenden Auflistung entnommen werden. Die Feuerstättenschau umfasst die Abnahme neuer Anlagen sowie die alle drei bis vier Jahre fällige Prüfung der Betriebs- und Brandsicherheit der heimischen Anlagen. Auf Grundlage dieser Prüfung stellen die Bezirksschornsteinfeger ihren Kunden einen Feuerstättenbescheid aus: Der listet alle Aufgaben nebst Fristen, die bis zur nächsten Feuerstättenschau rund um Heizung, Kamin und Ofen zu erledigen sind.
Sollten Sie in der nebenstehenden Liste nicht fündig werden, können Sie die Suchfunktion auf der Webseite der Kaminkehrerinnung Schwaben verwenden: