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| Internet-Serviceleistungen: |
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Pass / Ausweis
Meldewesen
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Wasserzählerkarte online
Gewerbe
Hundesteuer
Einzugsermächtigung
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| Bauamt: |
Bauplätze / Bodenrichtwerte
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Baugebiete & Bauplätze, Gewerbegrundstücke der Gemeinde:
Rubrik Baugebiete, Bauplätze
Bodenrichtwertliste: Der Gutachterausschuss beim Landratsamt Oberallgäu veröffentlicht im Abstand von zwei Jahren die Richtwerte für erschlossenes Bauland ohne Bebauung.
Bodenrichtwertliste (PDF, 2 MB) (Gültig seit 31.12.2010)
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| Baurecht und Bauantrag
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Amtlicher Lageplan und Liegenschaftskataster
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Mit jedem Bauantrag muss ein "Amtlicher Lageplan" und ein "Liegenschaftskatasterauszug" eingereicht werden. Aufgrund einer Vereinbarung mit der Vermessungsverwaltung kann auch die Gemeinde Altusried den amtlichen Lageplan und den Katasterauszug ausstellen. Die Gebühren in Höhe von 30,- Euro bleiben unverändert und müssen bei Abholung entrichtet werden.
Sie erhalten den amtlichen Katasterauszug während der üblichen Öffnungszeiten in der Bauverwaltung im Rathaus.
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Wasserversorgung
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Trinkwasseranalyse:
Das gemeindliche Trinkwasser wird regelmäßig nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung chemisch und mikrobiologisch untersucht.
Chemische Trinkwasseranalyse (April 2011):
Trinkwasseruntersuchung PDF (1,8 MB)
Aktuelle Hinweise zur Chlorierung des Trinkwassers
Wasserhärte des gemeindlichen Trinkwassers:
- Härtebereich = 3
- Deutscher Härtegrad: 17,6 °dH (Gesamthärte)
- Bezeichnung = hart
Die Wasserhärte ist in Deutschland in vier Härtebereiche von 1 (= weich) bis 4 (= sehr hart) eingeteilt und dient beispielsweise der richtigen Dosierung von Waschmitteln
Wasserzählerkarte online:
Der Stand der häuslichen Wasserzähler wird regelmäßig von Beauftragten der Gemeinde abgelesen. Sollten Sie bei einem Ablesetermin nicht zuhause sein, können Sie den aktuellen Zählerstand über eine Antwortpostkarte oder über dieses Internetformular melden:
Wasserzählerstand melden [nur zwischen 1. September und 15. November möglich]
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Satzungen zur Wasserversorgung und Entwässerung
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- Satzung für die öffentliche Wasserversorgungsanlage (Wasserabgabesatzung WAS)
- Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlagen (Entwässerungssatzung EWS)
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)
- Beitragssatzung für die Erweiterung der Entwässerungsanlage für den Ortsteil Frauenzell
Satzungen komplett als PDF (2,9 MB)
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Energieberatung, Energieausweis
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Energieberatung: Jeden 1. und 3. Donnerstag eza!-Energieberatung von 16.00 - 18.00 im Rathaus. Darüber hinaus finden regelmäßig Beratungstermine durch die LEW statt. Beachten Sie hierzu die entsprechenden Terminankündigungen im Veranstaltungskalender.
Energieausweis: Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung wird der Energieausweis im Baubestand bei jedem Verkauf oder Neuvermietung Pflicht. Informationen hierzu unter: www.enev-online.de und www.bmvbs.de
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| Bürgerteam: Ergebnisse des Leitbild- und Strategieprozesses
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| Frauenzell: Dorferneuerung und Landeswettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden 2005/06"
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| Mobilfunk
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Ortsumfahrung Krugzell
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Pläne, Fotos und Zeitungsberichte vom Spatenstich bis zur Verkehrsfreigabe: siehe Sonderseite
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| Allgemeine Verwaltung, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Soziales: |
| Reinigungs- und Sicherungsverordnung
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Örtliche Gewerbebetriebe
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Örtliche Gewerbetreibende mit eigener Homepage führt unser Branchenbuch
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Wohnmobilstellplatz
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Einen Stellplatz für Wohnmobile bietet die Gemeinde direkt angrenzend an das Freibad an. Sie können sich vorab über die Stellplatz-Ordnung informieren. Sie enthält die Benutzungsregeln sowie wichtige Informationen zum Reisemobilstellplatz.
Stellplatz-Ordnung (PDF)
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Schwerbehindertenantrag online
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Das Landesversorgungsamt weist darauf hin, dass in Bayern seit Anfang 2005 die Möglichkeit besteht, Schwerbehindertenanträge online zu stellen. Der Online-Antrag kann rund um die Uhr von zu Hause aus gestellt werden. Das Verfahren ist barrierefrei, sicher (verschlüsselt) und bietet hohen Bedienkomfort.
www.schwerbehindertenantrag.bayern.de
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| Kauf und Betrieb von Kaminöfen
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Dichlobenil
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Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Dichlobenil sind seit August 2004 verboten und dürfen auch nicht mehr aufbewahrt werden. Restbestände sollten deshalb bei der nächsten Problemmüllsammlung abgegeben werden!
Siehe hierzu: Bekanntmachung Landratsamt (PDF)
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| Wichtige Informationen zur Pflanzenkrankheit "Feuerbrand"
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| Wahlamt: |
Volksentscheid zum Nichtraucherschutz am 4. Juli 2010
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Im Markt Altusried haben sich 64,3 % der Wähler für die Annahme des Gesetzentwurfs des Volksbegehrens ausgesprochen, die Wahlbeteiligung betrug 35,95 %.
Das Wahlergebnis kann auf der Webseite des Landkreises nachgelesen werden:
www.oberallgaeu.org/index.shtml?homepage&press=0000000604
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| Ergebnisse vergangener Wahlen:
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| Winter: Tipps und Hinweise: |
Räumen und Streuen
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In der Reinigungs- und Sicherungsverordnung (PDF) sind die Pflichten der Grundstückseigentümer zum Reinigen, Schneeräumen und Streuen der Gehwege bzw. Gehbahnen bei Glatteis festgelegt.
Grundsätzlich gilt, dass die Anlieger die Gehwege an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee räumen und bei Glätte bestreuen müssen. Diese Maßnahmen sind bis 20 Uhr zu wiederholen, soweit erforderlich.
Bitte nehmen Sie die Räum- und Streupflicht sehr ernst, da Sie bei einem Unfall, der auf der Gehbahn vor Ihrem Grundstück passiert, unter Umständen zu Schadenersatz herangezogen werden können.
Wer beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen oder aus Abwesenheit selbst nicht in der Lage ist, der Verpflichtung zum Räumen und Streuen nachzukommen, muss eine andere Person mit der Wahrnehmung der genannten Aufgaben betreuen.
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Winterdienst
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In der Gesamtgemeinde müssen 180 km Straßen geräumt und/oder gestreut werden - wohlgemerkt: in einer Richtung! Um beide Straßenseiten zu räumen und zu streuen legen die Winterdienstfahrzeuge pro Durchgang ca. 400 km zurück. Hinzu kommen Radwege, Parkplätze, Schulhöfe und ähnliches mit ca. 20 km Länge. Die großen Ortsdurchfahrten werden vom Freistaat Bayern sowie dem Landkreis Oberallgäu durch die Straßenmeisterei Kempten geräumt und gestreut.
Der Markt Altusried hat für die Durchführung des Winterdienstes wie in den vergangenen Jahren 7 eigene Fahrzeuge, sowie 5 Fremdfirmen mit insgesamt 5 Fahrzeugen im Einsatz. Zusätzlich sind 4 Mann für Handräumdienste an Bushaltestellen, Überwege etc. im Einsatz. Bei größeren Schneefällen kann auf einige Sonderfahrzeuge (Schneefräsen, Schneeschleudern, Schaufellader) zurückgegriffen werden.
Außerhalb der normalen Arbeitszeit gibt es einen Wettermelder-Dienst, bei dem frühmorgens die Straßenverhältnisse überprüft werden. Fällt Schnee oder ist es glatt, alarmiert der Wettermelder den Winterdienst. Der Wettermelder-Dienst beginnt um 3:30 Uhr. Wird der Winterdienst benötigt, sind die Fahrzeuge ab ca. 4:30 Uhr im Einsatz. Beginn und Ende der Räum- und Streupflicht sind so festgesetzt, dass bis zum Einsetzen des Berufsverkehrs geräumt und gestreut sein soll und dies bis zum Ende des Berufsverkehrs nach Notwendigkeit aber auch wirtschaftlich zumutbaren Aspekten weitergeführt werden soll. Gesetzlich ist die Kommune verpflichtet, innerorts an verkehrswichtigen und gefährlichen, im Aussenbereich an verkehrswichtigen und besonders gefährlichen Stellen zu räumen und zu streuen. Gestreut wird mit einem Gemisch aus Splitt und Salz.
Die gesamte Mannschaft des Bauhofes sowie die Fremdunternehmer sind bemüht, die Schneeräumung so gut als möglich durchzuführen. Leider ist es nicht möglich, allen Anforderungen überall zu gleicher Zeit gerecht zu werden. Der Markt Altusried bittet hierfür um Verständnis und wünschen ein gutes Miteinander zwischen Bürger und Winterdienst.
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Wintersperren und Parkverbote
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Vor dem Winter werden durch den Bauhof die bekannten Wintersperren eingerichtet, die über die Wintermonate für folgende Gemeindeverbindungsstraßen Bestand haben:
- Unterhub Käsers, sog. „Rauhenstein“
- Bergs Biberschwang, das steile Waldstück (Biberschwanger Steige)
- Buchen am Wald Schmidberg
- Unterhub Figlers
- Schöneberg Bräunlings
- Ottenstall Winneberg
- Rorach Wetzleberg
- Hinteregg Bergen
- Wendelins Lendras
- Knaus Binzen
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Parkverbote über die Wintermonate
Wie jedes Jahr müssen für den anstehenden Winter auch bestimmte Parkverbote errichtet werden, damit eine ordnungsgemäße Schneeräumung möglich ist, so z. B. auf der nördlichen Straßenseite der Kaldener Straße. Wir bitten, diese unbedingt zu beachten, um unnötige Probleme zu vermeiden.
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Schneelast
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Anlässlich der starken Schneefälle im Winter 2005/06 und der dadurch verursachten Schäden bis hin zu Dacheinstürzen, hat das Bayer. Innenministerium ein Merkblatt zusammengestellt, damit sich Hausbesitzer auf ähnliche Schneeverhältnisse rechtzeitig vorbereiten können. Darin enthalten sind auch nützliche Tipps darüber, welche Schneelast das Dach eines Hauses aushält, wie man das tatsächliche Gewicht des Schnees auf dem Hausdach ermittelt und wann man das Dach freiräumen soll.
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Der Ratgeber ist im Internet unter www.bauen.bayern.de abrufbar, kann aber auch über die Ernst-Vögel-GmbH Druck+Verlag, Kalvarienstraße 22, 93491 Stamsried, Tel. 09466/94000, kostenfrei bezogen werden.
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Hinweis zur Schneelast: Nach der neuen DIN 1055-5 befindet sich Altusried einschließlich aller Ortsteile in der Schneelastzone 3.
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| Wasserleitungen
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Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern
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Der erste Schneefall zeigt jedes Jahr deutlich, welche Anlieger an Straßen im Innen- und Außenbereich ihre Bäume, Hecken und Sträucher nicht auf das nötige Lichtraumprofil zurückgeschnitten haben. Der Freiraum über dem Gehweg (Lichtraumprofil) muss 2,50 m betragen, der Freiraum über der Straße 4,50 m. Zur Straße hin müssen alle Begrünungen auf 50 cm Abstand zur Straße zurückgeschnitten werden. Wir bitten alle Grundstückseigentümer um Mithilfe, damit die Gehwege passierbar bleiben und auf der Straße niemand zu Schaden kommt. Wir weisen darauf hin, dass unpassierbare Straßenbereiche von den Räumfahrzeugen nicht angefahren werden!
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Aufstellen von Schneezeichen
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Alle Angrenzer an öffentlichen Straßen im Außenbereich sollten vor dem ersten Schneefall die Schneezeichen aufstellen, um eine reibungslose Schneeräumung zu gewährleisten. Damit die Markierungen für den Räumdienst und für alle Kraftfahrer eine nützliche und gut sichtbare Orientierung darstellen, müssen sie mindestens 2,00 m hoch sein und ca. 50 cm vom Fahrbahnrand entfernt angebracht werden. Umgefahrene, abgebrochene und abhanden gekommene Schneezeichen sind unverzüglich zu erneuern. Die Winterdienstfahrzeuge können nur ordentlich markierte Straßen und Wege richtig Räumen.
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| Behörden, Stellen und Organisationen: |
| Behördenwegweiser
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| Gemeindliche Einrichtungen
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Broschüren
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Broschürenangebot des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
z. B. zu Erbrecht, Autokauf, Nachbarrecht, Mietrecht, Vereinsrecht, Haustürgeschäften
Broschüren und Publikationen des Bayerischen Innenministeriums
z. B. über Gewalt an der Schule, Häusliche Gewalt, Tipps für Radfahrer und Motorradfahrer, Gefahren im Winter, Kindersitze, Verhalten an Bushaltestellen, Rauchmelder, Baurecht, Wohnraumförderung
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| Formulare
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Mülltonne
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Formular zum An-, Ab- oder Ummelden einer Restmüll- oder Biomülltonne:
bio_restmuell.pdf [Abfall-Zweckverband]
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