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| Internet-Serviceleistungen: |
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Pass / Ausweis
Meldewesen
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Lohnsteuerkarte
Wasserzählerkarte online
Gewerbe
Hundesteuer
Einzugsermächtigung
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| Bauamt: |
Bauplätze / Bodenrichtwerte
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Bauplätze, Gewerbegrundstücke der Gemeinde:
Rubrik Baugebiete, Bauplätze
Bodenrichtwertliste: Der Gutachterausschuss beim Landratsamt Oberallgäu veröffentlicht im Abstand von zwei Jahren die Richtwerte für erschlossenes Bauland.
Bodenrichtwertliste PDF (3,2 MB) (Gültig seit 01.01.2009)
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| Baurecht und Bauantrag
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Amtlicher Lageplan und Liegenschaftskataster
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Mit jedem Bauantrag muss ein "Amtlicher Lageplan" und ein "Liegenschaftskatasterauszug" eingereicht werden. Aufgrund einer Vereinbarung mit der Vermessungsverwaltung kann auch die Gemeinde Altusried den amtlichen Lageplan und den Katasterauszug ausstellen. Die Gebühren in Höhe von 30,- Euro bleiben unverändert und müssen bei Abholung entrichtet werden.
Sie erhalten den amtlichen Katasterauszug während der üblichen Öffnungszeiten in der Bauverwaltung im Rathaus.
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Wasserversorgung
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Trinkwasseranalyse:
Das gemeindliche Trinkwasser wird regelmäßig nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung chemisch und mikrobiologisch untersucht.
Chemische Trinkwasseranalyse (Januar 2010):
Trinkwasseruntersuchung PDF (1,8 MB)
Aktuelle Hinweise zur Chlorierung des Trinkwassers
Wasserhärte des gemeindlichen Trinkwassers:
- Härtebereich = 3
- Deutscher Härtegrad: 15,9 °dH
- Bezeichnung = hart
Die Wasserhärte ist in Deutschland in vier Härtebereiche von 1 (= weich) bis 4 (= sehr hart) eingeteilt und dient beispielsweise der richtigen Dosierung von Waschmitteln
Wasserzählerkarte online:
Der Stand der häuslichen Wasserzähler wird regelmäßig von Beauftragten der Gemeinde abgelesen. Sollten Sie bei einem Ablesetermin nicht zuhause sein, können Sie den aktuellen Zählerstand über eine Antwortpostkarte oder über dieses Internetformular melden:
Wasserzählerstand melden [nur zwischen 1. September und 15. November möglich]
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Satzungen zur Wasserversorgung und Entwässerung
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- Satzung für die öffentliche Wasserversorgungsanlage (Wasserabgabesatzung WAS)
- Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlagen (Entwässerungssatzung EWS)
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)
- Beitragssatzung für die Erweiterung der Entwässerungsanlage für den Ortsteil Frauenzell
Satzungen komplett als PDF (2,9 MB)
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Energieberatung, Energieausweis
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Energieberatung: Jeden 1. und 3. Donnerstag eza!-Energieberatung von 16.00 - 18.00 im Rathaus. Darüber hinaus finden regelmäßig Beratungstermine durch die LEW statt. Beachten Sie hierzu die entsprechenden Terminankündigungen im Veranstaltungskalender.
Energieausweis: Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung wird der Energieausweis im Baubestand bei jedem Verkauf oder Neuvermietung Pflicht. Informationen hierzu unter: www.enev-online.de und www.bmvbs.de
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| Bürgerteam: Ergebnisse des Leitbild- und Strategieprozesses
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| Frauenzell: Dorferneuerung und Landeswettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden 2005/06"
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| Mobilfunk
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Ortsumfahrung Krugzell
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Pläne, Fotos und Zeitungsberichte vom Spatenstich bis zur Verkehrsfreigabe: siehe Sonderseite
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| Allgemeine Verwaltung, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Soziales: |
| Reinigungs- und Sicherungsverordnung
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Örtliche Gewerbebetriebe
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Örtliche Gewerbetreibende mit eigener Homepage führt unser Branchenbuch
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Wohnmobilstellplatz
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Einen Stellplatz für Wohnmobile bietet die Gemeinde direkt angrenzend an das Freibad an. Sie können sich vorab über die Stellplatz-Ordnung informieren. Sie enthält die Benutzungsregeln sowie wichtige Informationen zum Reisemobilstellplatz.
Stellplatz-Ordnung (PDF)
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Schwerbehindertenantrag online
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Das Landesversorgungsamt weist darauf hin, dass in Bayern seit Anfang 2005 die Möglichkeit besteht, Schwerbehindertenanträge online zu stellen. Der Online-Antrag kann rund um die Uhr von zu Hause aus gestellt werden. Das Verfahren ist barrierefrei, sicher (verschlüsselt) und bietet hohen Bedienkomfort.
www.schwerbehindertenantrag.bayern.de
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| Kauf und Betrieb von Kaminöfen
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Dichlobenil
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Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Dichlobenil sind seit August 2004 verboten und dürfen auch nicht mehr aufbewahrt werden. Restbestände sollten deshalb bei der nächsten Problemmüllsammlung abgegeben werden!
Siehe hierzu: Bekanntmachung Landratsamt (PDF)
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| Wichtige Informationen zur Pflanzenkrankheit "Feuerbrand"
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| Wahlamt: |
Volksentscheid zum Nichtraucherschutz am 4. Juli 2010
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Im Markt Altusried haben sich 64,3 % der Wähler für die Annahme des Gesetzentwurfs des Volksbegehrens ausgesprochen, die Wahlbeteiligung betrug 35,95 %.
Das Wahlergebnis kann auf der Webseite des Landkreises nachgelesen werden:
www.oberallgaeu.org/index.shtml?homepage&press=0000000604
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| Ergebnisse vergangener Wahlen:
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| Winter: Tipps und Hinweise: |
| Räumen und Streuen
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Schneelast
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Anlässlich der starken Schneefälle im Winter 2005/06 und der dadurch verursachten Schäden bis hin zu Dacheinstürzen, hat das Bayer. Innenministerium ein Merkblatt zusammengestellt, damit sich Hausbesitzer auf ähnliche Schneeverhältnisse rechtzeitig vorbereiten können. Darin enthalten sind auch nützliche Tipps darüber, welche Schneelast das Dach eines Hauses aushält, wie man das tatsächliche Gewicht des Schnees auf dem Hausdach ermittelt und wann man das Dach freiräumen soll.
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Der Ratgeber ist im Internet unter www.bauen.bayern.de abrufbar, kann aber auch über die Ernst-Vögel-GmbH Druck+Verlag, Kalvarienstraße 22, 93491 Stamsried, Tel. 09466/94000, kostenfrei bezogen werden.
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Hinweis zur Schneelast: Nach der neuen DIN 1055-5 befindet sich Altusried einschließlich aller Ortsteile in der Schneelastzone 3.
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Winterdienst
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Der Markt Altusried hat für die Durchführung des Winterdienstes 7 eigene Fahrzeuge, sowie 4 Fremdfirmen mit insgesamt 5 Fahrzeugen im Einsatz. Des Weiteren sind 4 Mann für Handräumdienste an Bushaltestellen, Überwege etc. im Einsatz. Bei größeren Schneefällen kann auf einige Sonderfahrzeuge (Schneefräsen, Schneeschleudern, Schaufellader) zurückgegriffen werden. Die gesamte Mannschaft ist bemüht, die Schneeräumung so gut und so schnell als möglich durchzuführen.
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| Wasserleitungen
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Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern
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Der erste Schneefall zeigt jedes Jahr deutlich, welche Anlieger an Straßen im Innen- und Außenbereich ihre Bäume, Hecken und Sträucher nicht auf das nötige Lichtraumprofil zurückgeschnitten haben. Der Freiraum über dem Gehweg (Lichtraumprofil) muss 2,50 m betragen, der Freiraum über der Straße 4,50 m. Zur Straße hin müssen alle Begrünungen auf 50 cm Abstand zur Straße zurückgeschnitten werden. Wir bitten alle Grundstückseigentümer um Mithilfe, damit die Gehwege passierbar bleiben und auf der Straße niemand zu Schaden kommt. Wir weisen darauf hin, dass unpassierbare Straßenbereiche von den Räumfahrzeugen nicht angefahren werden!
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Aufstellen von Schneezeichen
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Alle Angrenzer an öffentlichen Straßen im Außenbereich sollten vor dem ersten Schneefall die Schneezeichen aufstellen, um eine reibungslose Schneeräumung zu gewährleisten. Damit die Markierungen für den Räumdienst und für alle Kraftfahrer eine nützliche und gut sichtbare Orientierung darstellen, müssen sie mindestens 2,00 m hoch sein und ca. 50 cm vom Fahrbahnrand entfernt angebracht werden. Umgefahrene, abgebrochene und abhanden gekommene Schneezeichen sind unverzüglich zu erneuern. Die Winterdienstfahrzeuge können nur ordentlich markierte Straßen und Wege richtig Räumen.
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| Behörden, Stellen und Organisationen: |
| Behördenwegweiser
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| Gemeindliche Einrichtungen
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Broschüren
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Broschürenangebot des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
z. B. zu Erbrecht, Autokauf, Nachbarrecht, Mietrecht, Vereinsrecht, Haustürgeschäften
Broschüren und Publikationen des Bayerischen Innenministeriums
z. B. über Gewalt an der Schule, Häusliche Gewalt, Tipps für Radfahrer und Motorradfahrer, Gefahren im Winter, Kindersitze, Verhalten an Bushaltestellen, Rauchmelder, Baurecht, Wohnraumförderung
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| Formulare
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Mülltonne
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Formular zum An-, Ab- oder Ummelden einer Restmüll- oder Biomülltonne:
bio_restmuell.pdf [Abfall-Zweckverband]
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Aktuelle Serviceangebote:
Häufig nachgefragte Leistungen:
Rubriken:
Alle Leistungen von A bis Z:
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