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Markt Altusried Rathausplatz 1 87452 Altusried Telefon 08373 / 299-0 Fax 08373 / 299-11

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An-, Ab- und Ummeldung Zuzug
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Allgemeine Verwaltung, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Soziales

Reinigungs- und Sicherungsverordnung

In der nach oben Reinigungs- und Sicherungsverordnung (PDF) sind die Pflichten der Grundstückseigentümer zum Reinigen, Schneeräumen und Streuen der Gehwege bei Glatteis festgelegt.

Fundbüro

Haben Sie etwas verloren? In der Rubrik Fundbüro sehen Sie die zuletzt bei der Gemeinde abgegebenen Fundgegenstände.

Örtliche Gewerbebetriebe

Örtliche Gewerbetreibende mit eigener Homepage präsentieren sich im
Branchenbuch

Wohnmobilstellplatz

Einen Stellplatz für Wohnmobile bietet die Gemeinde direkt angrenzend an das Freibad an. Sie können sich vorab über die Stellplatz-Ordnung informieren. Sie enthält die Benutzungsregeln sowie wichtige Informationen zum Reisemobilstellplatz.

nach oben Stellplatz-Ordnung (PDF)

Schwerbehindertenantrag online

Das Landesversorgungsamt weist darauf hin, dass in Bayern seit Anfang 2005 die Möglichkeit besteht, Schwerbehindertenanträge online zu stellen. Der Online-Antrag kann rund um die Uhr von zu Hause aus gestellt werden. Das Verfahren ist barrierefrei, sicher (verschlüsselt) und bietet hohen Bedienkomfort.

www.schwerbehindertenantrag.bayern.de

Kauf und Betrieb von Kaminöfen

Die Schornsteinfeger haben wichtige Tipps für den Kauf und Betrieb von Kaminöfen in einem neuen Flyer zusammengestellt. Sie erhalten die Broschüre im Bauamt im Rathaus oder online als PDF Datei:

nach oben www.myschornsteinfeger.de/bilder_by/files/flyerkaminoefen.pdf

Dichlobenil

Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Dichlobenil sind seit August 2004 verboten und dürfen auch nicht mehr aufbewahrt werden. Restbestände sollten deshalb bei der nächsten Problemmüllsammlung abgegeben werden!

Siehe hierzu: nach oben Bekanntmachung Landratsamt (PDF)

Wichtige Informationen zur Pflanzenkrankheit "Feuerbrand":

Wahlamt

Die Ergebnisse der vergangenen Wahlen können Sie online im Wahl-Infozentrum des Landratsamtes nachlesen:

www.oberallgaeu.org/index.shtml?wahlen

Sie finden dort insbesondere die Daten folgender Wahlen:

  • Bundestagswahl vom 27. September 2009
  • Europawahl vom 7. Juni 2009
  • Landtags- und Bezirkswahl vom 28. September 2008

Weitere Wahlergebnisse:

Bauwesen, Satzungen

Bauplätze / Bodenrichtwerte

  • Bauplätze, Gewerbegrundstücke: Das aktuelle Angebot der Gemeinde finden Sie in der Rubrik Baugebiete, Bauplätze
  • Bodenrichtwertliste: Der Gutachterausschuss beim Landratsamt Oberallgäu veröffentlicht im Abstand von zwei Jahren die Richtwerte für erschlossenes Bauland. Die aktuelle Liste (gültig ab 01.01.2009) können Sie hier einsehen:
    Bodenrichtwertliste (PDF)
Baurecht im Überblick

Baurecht und Bauantrag

Information bezüglich einer möglichen Erstattung zuviel erhobener Umsatzsteuer für Herstellungsbeiträge zur Wasserversorgung

Das Bundesministerium der Finanzen hatte mit Schreiben vom 04.07.2000 verfügt, dass für die Berechnung von Wasseranschlussbeiträgen ab August 2000 der allgemeine Steuersatz (bis 31.12.2006: 16 %, ab 01.01.2007: 19%) anzuwenden ist. Aufgrund dieser Verfügung wurde beim Markt Altusried seit August 2000 der allgemeine Steuersatz für die Berechnung herangezogen.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat inzwischen mit Urteil vom 08.10.2008 entschieden, dass das Legen von Hausanschlüssen durch das Wasserversorgungsunternehmen als eigenständige Leistung anzusehen ist und folglich auch Herstellungsbeiträge zur Wasserversorgung dem ermäßigten Umsatzsteuersatz in Höhe von 7% unterliegen. Diese geänderte Rechtslage ist dabei zwingend ab 01.07.2009 anzuwenden.

Obwohl keine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht, wird der Markt Altusried auf entsprechenden Antrag die Bescheide berichtigen und gegebenenfalls zuviel gezahlte Umsatzsteuer erstatten.

Das hierfür erforderliche Antragsformular kann im Rathaus (Finanzverwaltung) abgeholt oder über den unten angegebenen Link abgerufen werden. Wir bitten jedoch um Beachtung, dass der Antrag bis spätestens 30.06.2010 beim Markt Altusried eingereicht werden muss. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Heinle, Tel. 08373/299-30, E-Mail: finanzverwaltung@altusried.de jederzeit gerne zur Verfügung.

Antrag Erstattung Umsatzsteuer (PDF)

Satzungen zur Wasserversorgung und Entwässerung

  • Satzung für die öffentliche Wasserversorgungsanlage (Wasserabgabesatzung WAS)
  • Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlagen (Entwässerungssatzung EWS)
  • Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)
  • Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)
  • Beitragssatzung für die Erweiterung der Entwässerungsanlage für den Ortsteil Frauenzell

Satzungen komplett als PDF (2,9 MB)

Amtlicher Lageplan und Liegenschaftskataster

Mit jedem Bauantrag muss ein "Amtlicher Lageplan" und ein "Liegenschaftskatasterauszug" eingereicht werden. Diese Dokumente konnten bislang ausschließlich im Vermessungsamt in Kempten erworben werden. Aufgrund einer neuen Vereinbarung mit der Vermessungsverwaltung kann nun auch die Gemeinde Altusried den amtlichen Lageplan und den Katasterauszug ausstellen. Die Gebühren in Höhe von 30,- Euro bleiben jedoch unverändert und müssen bei Abholung entrichtet werden.

Sie erhalten den amtlichen Katasterauszug ab sofort während der üblichen Öffnungszeiten in der Bauverwaltung im Rathaus.

Untersuchungsergebnisse Trinkwasser

Wasserversorgung

Das gemeindliche Trinkwasser wird regelmäßig nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung chemisch und mikrobiologisch untersucht.

  • Aktuelle chemische Trinkwasseranalyse (Januar 2010):
    Trinkwasseruntersuchung (PDF, 1.8 MB)
  • Wasserhärte:
    Quelle Härtebereich* Deutscher Härtegrad Bezeichnung
    Neumühle
    (Altusried, Kimratshofen, Muthmannshofen, Frauenzell)
    3
    17,7 °dH
    hart
    Hiltensberg
    (Krugzell)
    3
    18,9 °dH
    hart
    * Die Wasserhärte ist in Deutschland in vier Härtebereiche (1 = weich, 4 = sehr hart) eingeteilt und dient unter anderem der richtigen Dosierung von Waschmitteln
  • Tipp: Wie Sie Ihre häusliche Wasserleitung winterfest machen!
    Winterhinweise Wasserleitungen (PDF)

Wasserzählerkarte online

Der Stand der häuslichen Wasserzähler wird regelmäßig von Beauftragten der Gemeinde abgelesen. Sollten Sie bei einem Ablesetermin nicht zuhause sein, können Sie den aktuellen Zählerstand über eine Antwortpostkarte oder über dieses Internetformular melden:

Wasserzählerstand melden

Energieberatung, Energieausweis

  • Energieberatung: Jeden 1. und 3. Donnerstag eza!-Energieberatung von 16.00 - 18.00 im Rathaus. Darüber hinaus finden regelmäßig Beratungstermine durch die LEW statt. Beachten Sie hierzu die entsprechenden Terminankündigungen im Veranstaltungskalender.
  • Energieausweis: Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung wird der Energieausweis im Baubestand bei jedem Verkauf oder Neuvermietung Pflicht. Informationen hierzu unter: www.enev-online.de und www.bmvbs.de
zum Fotoalbum der Dorferneuerung Frauenzell

Bürgerteam: Ergebnisse des Leitbild- und Strategieprozesses

Von Oktober 2006 bis März 2008 hat sich das Bürgerteam in 14 Sitzungen mit der Entwicklung der Gemeinde beschäftigt und dabei viele Themen beleuchtet. Hier können Sie Informationen über die Arbeit des Bürgerteams und die Ergebnisse des Leitbild- und Strategieprozesses nachlesen:

info_buergerteam.pdf (Gründung des Bürgerteams) (15 kB)
info_buergerteam2.pdf
(Die ersten Sitzungen des Bürgerteams) (15 kB)
info_buergerteam3.pdf
(Sitzungen 5 bis 8) (15 kB)
info_buergerteam4.pdf (Sitzungen 9 bis 14) (15 kB)

buergerteam-ergebnisse.pdf (2,7 MB)

zum Fotoalbum der Dorferneuerung Frauenzell

Frauenzell: Dorferneuerung und Landeswettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden 2005/06"

Mobilfunk

siehe hierzu Altusried von A-Z

zur Sonderseite Ortsumfahrung Krugzell

Ortsumfahrung Krugzell

Pläne, Fotos und Zeitungsberichte vom Spatenstich bis zur Verkehrsfreigabe: siehe Sonderseite

Winter: Tipps und Hinweise

Räumen und Streuen

In der nach oben Reinigungs- und Sicherungsverordnung (PDF) sind die Pflichten der Grundstückseigentümer zum Reinigen, Schneeräumen und Streuen der Gehwege bei Glatteis festgelegt.

Schneelast

Anlässlich der starken Schneefälle im Winter 2005/06 und der dadurch verursachten Schäden bis hin zu Dacheinstürzen, hat das Bayer. Innenministerium ein Merkblatt zusammengestellt, damit sich Hausbesitzer auf ähnliche Schneeverhältnisse rechtzeitig vorbereiten können. Darin enthalten sind auch nützliche Tipps darüber, welche Schneelast das Dach eines Hauses aushält, wie man das tatsächliche Gewicht des Schnees auf dem Hausdach ermittelt und wann man das Dach freiräumen soll.

  • Der Ratgeber ist im Internet unter www.bauen.bayern.de abrufbar, kann aber auch über die Ernst-Vögel-GmbH Druck+Verlag, Kalvarienstraße 22, 93491 Stamsried, Tel. 09466/94000, kostenfrei bezogen werden.
  • Hinweis zur Schneelast: Nach der neuen DIN 1055-5 befindet sich Altusried einschließlich aller Ortsteile in der Schneelastzone 3.

Schneeräumung

Der Markt Altusried hat für die Durchführung des Winterdienstes 7 eigene Fahrzeuge, sowie 4 Fremdfirmen mit insgesamt 5 Fahrzeugen im Einsatz. Des Weiteren sind 4 Mann für Handräumdienste an Bushaltestellen, Überwege etc. im Einsatz. Bei größeren Schneefällen kann auf einige Sonderfahrzeuge (Schneefräsen, Schneeschleudern, Schaufellader) zurückgegriffen werden. Die gesamte Mannschaft ist bemüht, die Schneeräumung so gut und so schnell als möglich durchzuführen.

Wasserleitungen

Tipp: Wie Sie Ihre häusliche Wasserleitung winterfest machen!
Winterhinweise Wasserleitungen (PDF)

Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern

Der erste Schneefall zeigt jedes Jahr deutlich, welche Anlieger an Straßen im Innen- und Außenbereich ihre Bäume, Hecken und Sträucher noch nicht auf das nötige Lichtraumprofil zurückgeschnitten haben. Der Freiraum über dem Gehweg (Lichtraumprofil) muss 2,50 m betragen, der Freiraum über der Straße 4,50 m. Zur Straße hin müssen alle Begrünungen auf 50 cm Abstand zur Straße zurückgeschnitten werden. Wir bitten alle Grundstückseigentümer um Mithilfe, damit die Gehwege passierbar bleiben und auf der Straße niemand zu Schaden kommt. Wir weisen darauf hin, dass unpassierbare Straßenbereiche von den Räumfahrzeugen nicht angefahren werden!

Aufstellen von Schneezeichen

Alle Angrenzer an öffentlichen Straßen im Außenbereich sollten vor dem ersten Schneefall die Schneezeichen aufstellen, um eine reibungslose Schneeräumung zu gewährleisten. Damit die Markierungen für den Räumdienst und für alle Kraftfahrer eine nützliche und gut sichtbare Orientierung darstellen, müssen sie mindestens 2,00 m hoch sein und ca. 50 cm vom Fahrbahnrand entfernt angebracht werden. Umgefahrene, abgebrochene und abhanden gekommene Schneezeichen sind unverzüglich zu erneuern. Die Winterdienstfahrzeuge können nur ordentlich markierte Straßen und Wege richtig Räumen.

Behörden, Stellen und Organisationen
Gemeindliche Einrichtungen

Formular zum An-, Ab- oder Ummelden einer Restmüll- oder Biomülltonne:

bio_restmuell.pdf[Abfall-Zweckverband]

Gemeinderat

Sitzungstermine und Protokolle vergangener Sitzungen
Zusammensetzung des Gemeinderates
Überblick über das Kommunalrecht

Weitere Informationen

Neubürgerinformationen
Merkblatt mit wichtigen Telefonnummern (PDF) (Notruf, Stromversorger, Behörden und Stellen)
Ortsplan
Statistische Daten und allgemeine Informationen

Leistungen
von A bis Z:

Hilfe:
Nicht fündig geworden? Hier finden Sie Hilfe:
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