Lohnsteuerkarten

Die Meldebehörde stellt Arbeitnehmern kostenlos eine Lohnsteuerkarte aus, wenn Sie am 20. September des Vorjahres in Altusried mit Hauptwohnung oder einzigen Wohnung gemeldet waren. Wenn Sie verheiratet sind, Ihr Ehegatte unbeschränkt steuerpflichtig ist und Sie nicht dauernd getrennt leben, erhalten Sie Ihre Lohnsteuerkarte bei der Gemeinde des Ortes, an dem die Familie am Stichtag Ihre Hauptwohnung hatte.

Arbeitnehmer, die nach dem 20. September des Vorjahres in das Bundesgebiet gezogen sind, erhalten Ihre Lohnsteuerkarte von der Gemeinde des Ortes, an dem Sie nach diesem Stichtag erstmals eine Hauptwohnung oder einzige Wohnung begründet haben.

Ausländische Arbeitnehmer erhalten eine Lohnsteuerkarte, wenn
- sie länger als sechs Monate in der Bundesrepublik leben oder
- sich aus der Aufenthaltserlaubnis ergibt, dass Sie voraussichtlich länger bleiben.

Wird Ihnen eine Lohnsteuerkarte zugeschickt, die Sie nicht benötigen, so schicken Sie diese an die ausstellende Behörde zurück.

Bevor Sie die Lohnsteuerkarte Ihrem Arbeitgeber aushändigen, prüfen Sie bitte alle Angaben.


Die Steuerklassen

Beantragen einer Steuerkarte

Sie können die Lohnsteuerkarte formlos beantragen. Gebühren fallen nicht an.

Änderung der Steuerkarte

Wenn Sie heiraten oder ein Kind bekommen, werden die Eintragungen in der Lohnsteuerkarte geändert. Die Änderung gilt vom Tag der Heirat bzw. der Geburt an.

Gebühren fallen nicht an.

Wechsel der Steuerklasse

(für Ehepaare)
Sind Sie und Ihr Ehepartner Arbeitnehmer, trägt die Meldebehörde auf Ihrer Lohnsteuerkarte die Steuerklasse ein, die auf der Steuerkarte für das Vorjahr steht.

Änderungen sind vor dem 1. Januar des folgenden Jahres möglich. Ansonsten können Sie im Laufe des Jahres nur einmal - spätestens bis zum 30. November - die Steuerklassen ändern lassen. Dies gilt nicht, wenn der Anlass für die beantragte Änderung der Steuerklasse die Aufnahme oder Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses ist.

Beim Antrag auf Änderung der Steuerklassen müssen beide Lohnsteuerkarten im Meldeamt vorgelegt werden. Wenn ein Ehegatte die Änderung unter Vorlage der Lohnsteuerkarte beider Ehegatten beantragt, wird ebenfalls von einem gemeinsamen Antrag ausgegangen.

Zusätzliche Steuerkarten

Weitere Lohnsteuerkarten - jeweils mit Steuerklasse VI - erhalten Sie, wenn Sie gleichzeitig für mehrere Arbeitgeber tätig sind. Wir empfehlen, sie dem Arbeitgeber vorzulegen, von dem Sie den niedrigen Arbeitslohn beziehen. Gebühren fallen nicht an.

Ersatz-Steuerkarte

Verlorene, unbrauchbar gewordene oder zerstörte Lohnsteuerkarten ersetzt die Gemeinde, die die Karte ausgestellt hat. Die Ersatzlohnsteuerkarte wird auf schriftlichen Antrag ausgestellt. Die Gebühr beträgt 3,-- €. Diese ist bei der Antragstellung zu entrichten.

Die steuerliche Lebensbescheinigung

Sollen Kinder, die nicht in unserem Gemeindebereich leben auf Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen werden, so benötigen wir eine steuerliche Lebensbescheinigung. Diese wird am Wohnort des Kindes ausgestellt. Die Eintragung in die Lohnsteuerkarte wird in der Gemeinde vorgenommen, in der der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat. Die Bescheinigung ist gebührenfrei.

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